E-Scooter

Fragen und Antworten zu Elektrokleinstfahrzeugen i.S.d. eKFV

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Seit einigen Monaten dürfen die sogenannten E-Scooter auf deutschen Straßen genutzt werden. Hierzu hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung, die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), geschaffen.

Aber wie verhalte ich mich nun im Straßenverkehr richtig? Was ist erlaubt und was nicht. Nachfolgend die Antworten auf die vielleicht wichtigsten Fragen.

Um welche Fahrzeuge handelt es sich?

Gemeint sind u. a. selbstbalancierende Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h, die durch einen Elektromotor angetrieben werden. Dazu zählen die sogenannten E-Scooter und Segways.

Die Hoverboards, Monowheels und Elektro-Skatboards, also die, die über keine Lenker- bzw. Halterstange verfügen, bleiben vorerst weiter im öffentlichen Straßenverkehr verboten.

Darf ich mit jedem E-Scooter im Straßenverkehr teilnehmen?

Nein. Sie benötigen als Voraussetzung eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein. Auf dem Fabrikschild müssen der Fahrzeugtyp „Elektrokleinstfahrzeug“, die maximal erreichbare Geschwindigkeit des Fahrzeugs und die Nummer der Betriebserlaubnis zu lesen sein.

Muss ich irgendwelche Papiere mitführen?

Nein. Die Unterlagen zur Betriebserlaubnis und Versicherung müssen nicht mitgeführt werden. Diese dürfen Sie sehr gerne zu Hause aufbewahren.

Wer darf damit fahren?

Es dürfen nur Personen damit fahren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Benötige ich einen Führerschein?

Nein. Es werden kein Führerschein und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Wir empfehlen jedoch, bevor es damit auf die Straßen geht, sich mit dem E-Scooter vorher intensiv vertraut zu machen.

Wo darf ich fahren?

Mit einem E-Scooter darf nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten. Auch mit ausgeschaltetem Motor darf nicht auf Gehwegen gefahren werden.

Darf ich eine zusätzliche Person mit einem E-Scooter befördern?

Nein. Die E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Daher ist es nicht gestattet, eine weitere Person, auch keine Kinder, auf dem E-Scooter mitzunehmen. Im Übrigen ist es auch nicht erlaubt, irgendwelche Gegenstände auf dem Trittbrett mitzuführen.

Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter?

Es gibt keine Helmpflicht. Jedoch empfehlen wir jedem, einen Helm zu tragen.

Darf ich mit den E-Scootern unter Einfluss von Alkohol und Drogen am Straßenverkehr teilnehmen?

Nein. Rechtlich sind die E-Scooter Kraftfahrzeuge. Daher gelten die Promillegrenzen wie für PKW auch. Wer mit 0,5 Promille oder mehr unterwegs ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500,- Euro und einem Monat Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge rechnen. Jedoch kann sich bereits derjenige schon strafbar machen, der ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, mit einem E-Scooter sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Ebenso gilt für unter 21-Jährige und Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit die Null-Promille-Grenze.

Also: Finger weg vom Alkohol und von Drogen!

Benötige ich eine Versicherung?

Ja. Wie für PKW auch werden für E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personen- und Sachschäden benötigt. Liegt keine Versicherung vor, stellt das eine Straftat dar. Als Nachweis ist eine Versicherungsplakette als Aufkleber auf das Fahrzeug anzubringen.

Muss ich noch etwas beachten?

Im Straßenverkehr gilt insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Neben den Vorschriften der neu geschaffenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gelten die Vorschriften der StVO ebenso. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Verwarngeldern sanktioniert werden.

Wir wünschen allen eine gute und sichere Fahrt!