Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) gem. § 10 PolLaufbVO M-V gliedert sich wie folgt:

1. Abschnitt

  • Basisausbildung (Grundlagen - Pflichtfächer, Theorie) und Laufbahnzwischenprüfung

2. Abschnitt

  • Modulausbildung mit Modulprüfungen
  • Hospitationspraktikum
  • Grundpraktikum
  • Berufspraktikum
  • Fachtheorie mit mündlicher Laufbahnprüfung

Die Auszubildenden werden mit Beginn der Ausbildung zu Beamtinnen bzw. Beamten auf Widerruf ernannt. Sie führen die Dienstbezeichnung „Polizeimeisteranwärter/-in“ und erhalten derzeit monatlich Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.300 EUR (brutto).

In der Ausbildung werden rechtstheoretische Inhalte wie z. B. Politik / Staats- und Verfassungsrecht, Strafrecht, polizeiliches Eingriffsrecht, Strafverfahrensrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht vermittelt. Ein Ausbildungsschwerpunkt ist die polizeipraktische Ausbildung, in der polizeiliche Situationen geübt werden. Praktika in den Dienststellen der Landespolizei M-V festigen erworbenes Wissen.

Die in der Ausbildung erlangten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen in Klausuren, Übungen, Sporttests und mündlichen Prüfungen nachgewiesen werden. Die Ausbildung schließt mit einer mündlichen Prüfung ab.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Laufbahnprüfung wird Ihnen der Dienstgrad "Polizeimeister/-in" (A 7) verliehen.