Auswahlverfahren

In der Vorauswahl werden die in den vorgenannten Punkten aufgezeigten Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst und den polizeiärztlichen Dienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.

Auswahlprüfung

Die Auswahlprüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Die Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse erfolgt durch ein Diktat (250 Wörter), in einer Zeit von 45 Minuten. Das Diktat entspricht den Anforderungen der Realschule (Klasse 10).
    Es muss mindestens die Note 4 (max. 10,5 Fehler) erreicht werden.
  • Der psychologische Leistungstest dient zur Erfassung der intellektuellen Fähigkeiten, die für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich sind.
    Es werden verbales, numerisches und figurales Denken sowie die Merkfähigkeit geprüft.
    Der psychologische Leistungstest ist mindestens mit der Note 3 (9 Punkte) zu absolvieren.

Die sportliche Leistungsfähigkeit (Sportleistungstest - Beschreibung und Kriterien für Sportleistungstest) wird in einem Sportleistungstest festgestellt. Der Sportleistungstest ist mindestens mit einer Leistung der Note 4 (25 Punkte) zu erfüllen.

 

  • Während der Auswahlprüfung wird zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit eine ärztliche Untersuchung nach den Bestimmungen der Polizeidienstvorschrift 300 durchgeführt. Die Untersuchung schließt mit einer ärztlichen Beurteilung ab, die "polizeidiensttauglich" oder "polizeidienstuntauglich" lautet.
  • Zum Abschluss der Auswahlprüfung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt und für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt erscheinen die Bewerber zum Vorstellungsgespräch vor der Einstellungskommission.
    Die Bewerber sollen im Vorstellungsgespräch analytische Fähigkeiten, sprachliche und soziale Kompetenz nachweisen und ihre Erwartungen an den Polizeiberuf darlegen. Das Vorstellungsgespräch ist mit einem Referat verknüpft.
  • In einer Gruppensituation geht es für die Bewerber/-innen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt insbesondere um den Nachweis von Kooperationsfähigkeit.

 

Wenn alle Abschnitte der Auswahlprüfung entsprechend den Leistungsanforderungen absolviert worden sind, werden die Bewerberinnen und Bewerber als geeignet angesehen. Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt.

Nach bestandener Auswahlprüfung wird auf Grundlage des § 7 des Beamtenstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen.

Die besten Bewerberinnen und Bewerber werden, unter Berücksichtigung haushaltstechnischer Gesichtspunkte und des vorhandenen Personalbedarfs, als Polizeimeisteranwärter/-innen in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt bzw. Polizeikommissaranwärter/-innen für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Polizeidienstes eingestellt.