Auswahlverfahren

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Informationen zum Auswahlverfahren

 In der Vorauswahl werden die Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst und den Polizeiärztlichen Dienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.

 

Um im Auswahlverfahren erfolgreich zu sein, müssen alle Testteile bestanden werden. Je besser Ihre Leistungen sind, desto besser ist auch die Bewertung und somit die Endnote, welche in die Rangliste einfließt.

Für den gehobenen und mittleren Dienst findet das Auswahlverfahren an zwei aufeinander folgenden Prüfungstagen statt.

  • Der zweite Prüfungstag beginnt mit der Vorbereitung auf das Kurzreferat und dem anschließenden Vorstellungsgespräch. Bewerberinnen und Bewerber des gehobenen Dienstes erwartet zusätzlich eine Gruppensituation. Weiterhin wird die ärztliche Untersuchung für die Klärung der Diensttauglichkeit durchgeführt