Landeswasserschutzpolizeiamt

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Küstenstreifenboot

Küstenstreifenboot

Das Landeswasserschutzpolizeiamt M-V mit Sitz im Polizeizentrum Waldeck bei Rostock, ist eine Obere Landesbehörde mit 302 Mitarbeitern. Die Zuständigkeit der Behörde umfasst das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, welches von  Flüssen und Kanälen mit einer Gesamtlänge von 2.600 km ab 5m Breite durchkreuzt wird, mit fast 2.000 km die längste Küste aller deutschen Bundesländer aufweist und mit seinen über 2.000 Seen eine einzigartige Seen- und Wasserlandschaft bietet.

Die dem Amt nachgeordneten Dienststellen gliedern sich in fünf Küsteninspektionen – Wismar, Rostock, Stralsund, Sassnitz, Wolgast – und zwei Binneninspektionen – Waren, Schwerin – die jeweils dazugehörigen Wasserschutzpolizei-Stationen sowie die Polizeihubschrauberstaffel mit Sitz in Laage bei Rostock.

Für die Präsenz der Beamtinnen und Beamten im Zuständigkeitsbereich sind Boote mit einem hohen Ausstattungsstandard unerlässlich. Die Küstenstreifen- und Streifenboote verfügen über moderne Antriebs-, Steuer-, Navigationsanlagen und Kommunikationstechnik.

Der Einsatz von Schlauchbooten ermöglicht ein Höchstmaß an Flexibilität und Schnelligkeit. Deshalb ist dieses Einsatzmittel neben geländegängigen Kraftfahrzeugen in der Arbeit der Polizei, insbesondere auf Binnengewässern, unerlässlich.

Zu den speziellen Aufgaben der Polizistinnen und Polizisten des LWSPA M V gehören u. a. Kontrollen über die Einhaltung der Vorschriften für das Verhalten im Schiffsverkehr, die Besetzung, die Ausrüstung und den Betrieb von Wasserfahrzeugen und deren Kennzeichnung

Die Überprüfung von Wasserfahrzeugen aller Art dient der Sicherheit des Schiffsverkehrs. Das Einhalten von Vorschriften über Zulassung, Ausrüstung, Besatzung, fischereirechtlicher und umweltrechtlicher Bestimmungen erfordern von den Beamtinnen und Beamten spezialisierte Rechtskenntnisse auf nationaler und internationaler Ebene.

Ermittlungen zu Schiffs- und Sportbootunfällen erfolgen im See- und Binnenbereich. Im Rahmen der Ursachenforschung geht es nicht nur um die Klärung der Fragen „Wie“, „Wer“ und „Warum“, sondern auch um die Möglichkeiten, Unfälle zukünftig zu vermeiden. Für die Koordinierung von wasserschutzpolizeilichen Belangen im deutschen Küstenmeer betreiben die Küstenländer eine gemeinsame maritime Leitstelle – die Wasserschutzpolizei-Leitstelle – in Cuxhaven, die zugleich fester Bestandteil der Netzwerkarchitektur des Maritimen Sicherheitszentrums ist. Die Wasserschutzpolizei-Leitstelle ist zugleich zentrale Meldestelle für Munitionsfunde im Meer. Auch Mecklenburg-Vorpommern entsendet regelmäßig Mitarbeitende der Wasserschutzpolizei zur Unterstützung in diese Leitstelle.

In der Präventionsarbeit des LWSPA MV hat sich die für Eigentümerinnen und Eigentümer kostenlose Codierung von Booten, Bootsmotoren und maritimem Equipment bewährt. Durch das Anbringen einer Gravur, der Registrierung und Ausstellung eines Bootspasses lässt sich die Eigentümerin oder der Eigentümer jederzeit eindeutig identifizieren




 

Tätigkeitsschwerpunkte der Wasserschutzpolizei:

* Schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben

  • Überwachung Verkehrssicherheit auf dem Wasser
  • Prüfung von Schiffspapieren und Befähigungsnachweisen der Besatzung
  • Meldung und Untersuchung von Schiffsunfällen

* Sicherheit und Gefahrenabwehr in der Schifffahrt

* Kontrolle und Überwachung der Hafensicherheit

* Kontrollen bei der Beförderung, dem Umschlag und der Lagerung gefährlicher Güter

* Gewährleistung der gesetzlichen Regelungen für den Umweltschutz

* Zusammenarbeit mit Bund und Ländern

  • Maritimes Sicherheitszentrum in Cuxhaven mit dem gemeinsamen Lagezentrum
  • Arbeitsgruppen zu maritimen Standards
  • Zusammenarbeit u.a. mit  Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BG Verkehr, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

* Einsatz bei maritimen Großveranstaltungen

* Mitwirkung bei Such-, Rettungs- und Bergungseinsätzen

Flaggenrecht

 

 

Flagge ist nicht gleich Flagge. So ist auch bei der Beflaggung seines Bootes, Schiffes, Kutters etc. einiges zu beachten. So dürfen die jeweiligen Dienstflaggen nur von Booten und Schiffen genutzt werden, die im Dienste einer Behörde die öffentlichen Gewässer befahren. Um über die erlaubte Flaggenführung aufzuklären, hat die Landeswasserschutzpolizei alles wichtige zum Thema Beflaggung in diesem Flyer zusammengefasst.

Kontakt

Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Straße der Demokratie 1
18196 Waldeck
Telefon: 038208/887-3111
Telefax: 038208/887-3116