Opferschutz und Opferberatung

Die besondere Situation der Opfer verlangt verständnisvolles und einfühlsames polizeiliches Vorgehen in jedem Stadium des polizeilichen Verfahrens. Opfer haben Anspruch auf sorgsame Bearbeitung ihres Anliegens und Vermittlung des Gefühls von Sicherheit und Verständnis.

Weiterhin ist die Prüfung und Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit des Opfers im Verfahren zu gewährleisten. Der Mensch steht dabei im Mittelpunkt.

Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltdeliktes, sowie von schweren Verkehrsunfällen und Großschadensereignissen geworden zu sein, gehört für die meisten Menschen zu den einschneidenden Ereignissen in ihrem Leben und ist mit hoher Emotionalität behaftet. Die Polizei hat als vielfach erste Anlaufstelle/Institution für derartig Betroffene daher eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe zu leisten.

Die Beratung und Betreuung von Kriminalitätsopfern ist ein wichtiges Anliegen der Landespolizei. Das betrifft Opfer von häuslicher Gewalt ebenso wie Opfer extremistischer Gewalt und alle anderen Opfern von Straftaten. Die Landespolizei arbeitet deshalb sehr eng mit den zahlreichen Fachberatungsstellen zusammen.