Studium

Y-Studiengang für den direkten Einstieg

Im Studiengang „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst“ nach § 12 PolLaufbVO M-V bilden die Tätigkeitsfelder der polizeilichen Einsatzbewältigung, der kriminalistischen Ermittlungsführung sowie die Verkehrssicherheitsarbeit die fachlichen Schwerpunkte. Innerhalb des Studiums besteht die Möglichkeit, sich auf die Schwerpunkte „Schutzpolizei“ bzw. „Kriminalpolizei“ zu spezialisieren.

Die Studierenden werden mit Beginn des Studiums zu Beamtinnen bzw. Beamten auf Widerruf ernannt. Sie führen die Dienstbezeichnung „Polizeikommissaranwärter/-in“ und erhalten derzeit monatlich Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.350 EUR (brutto). Es besteht Anwesenheitspflicht im gesamten Studium.

Der dreijährige, modularisierte Studiengang (sechs Semester) kombiniert theoretische Inhalte mit praktischen Übungen. Praktika in den Dienststellen der Landespolizei M-V festigen erworbenes Wissen. Das Vollzeitstudium soll die Anwärterinnen und Anwärter befähigen, die Aufgaben im Polizeivollzugsdienst an den Werten des demokratischen Rechtsstaates orientiert, rechtskonform, bürgernah und kompetent sowie selbstständig und verantwortungsbewusst zu erfüllen. Die Studierenden erwerben die erforderlichen Schlüsselqualifikationen hinsichtlich der Fach- und Methodenkompetenzen sowie die für das Berufsbild unabdingbaren persönlichen und sozialen Kompetenzen, verbunden mit einer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechenden Wertehaltung.

Während der Studienzeit werden 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) vergeben, davon entfallen 60 Leistungspunkte auf die praktischen Studienanteile.

Das Studium schließt mit einer mündlichen Abschlussprüfung ab.

Nach bestandener Laufbahnprüfung verleiht die Fachhochschule den Absolventinnen und Absolventen den akademischen Grad „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst (B.A. – Polizeivollzugsdienst)“.