POL-HRO: Erneuerung der Änderung der Allgemeinverfügung für den wasserseitigen Bereich um den Buckelwal vor Poel

Nr.6260677  | 22.04.2026  | PP HRO  | Polizeipräsidium Rostock

Poel (ots) -

Mit Wirkung vom 20. April 2026 trat die aktualisierte Allgemeinverfügung in Kraft. Diese ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.polizei.mvnet.de/

Zur Erläuterung der Ausnahmeregelung gilt:

Sportbootführer mit Liegeplatz in Kirchdorf dürfen den Kirchsee zum Zwecke des Auslaufens verlassen. Eine Wiedereinfahrt/ Einfahrt in den Kirchsee ist hingegen bis auf Weiteres untersagt.

Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinverfügung bleiben unverändert bestehen. Ziel der Maßnahmen ist es, Störungen des Tieres zu minimieren und gleichzeitig Gefahrenlagen auf dem Wasser vorzubeugen.

Die Wasserschutzpolizei wird die Einhaltung der geltenden Regelungen konsequent überwachen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten.

Rückfragen bitte an:

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Katja Weizel
Telefon: 038208 888-2040
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
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