LWSPA M-V: Führen eines Sportbootes unter Alkoholeinfluss und verursachen eines Sportbootunfalles
Stralsund (ots) - In den Abendstunden des 23.August 2014 bat der
Hafenmeister in Barhöft um Unterstützung durch die
Wasserschutzpolizei. Ein Sportbootführer, der unter Alkoholeinfluss
stand, wollte mit seinem Schiff ablegen und hatte dabei bereits ein
weiteres Sportboot beschädigt. Das Beatmen des Atemalkoholtestgerätes
gelang dem Schiffsführer trotz mehrmaligem Versuch nicht mehr. So
mussten die Beamten der WSPI Stralsund den Mann nach Stralsund zur
Blutprobenentnahme verbringen. Gegen den Schiffsführer wird nun
ermittelt wegen Führen eines Wasserfahrzeuges unter Einfluss
alkoholischer Mittel im Sinne des Strafgesetzbuches und dem damit
verbundenen Verstoß gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung. Zudem
muss der Schiffsführer mit einer Aufforderung zur Erstattung der
Kosten der Blutprobenentnahme durch den Bereitschaftsarzt und den
Transportkosten durch die Wasserschutzpolizei rechnen.
Rückfragen bitte an:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund
Telefon: 03831/26140
Fax: 03831/261411
E-Mail: wspi-stralsund@lwspa-mv.de




