Festnahme bei den Rostocker Hells Angels

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern

Nr.LKA-0212-01/2011  | 02.12.2011  | LKA  | Landeskriminalamt

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock haben Beamte des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern am heutigen Vormittag die Clubräume des Hells Angels MC Rostock sowie mehrere Privatwohnungen durchsucht. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen gegen mehrere Mitglieder des Hells Angels MC Rostock, denen unter anderem gewerbsmäßiger Menschenhandel zur Last gelegt wird. Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, wiederholt junge Frauen durch Vortäuschen eines Liebesverhältnisses oder mittels Bedrohung zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben. Dabei sollen sie den Opfern sämtliche Einnahmen abgenommen haben, so dass diese mittellos waren.

Zeitgleich mit der Durchsuchung wurde gegen den 30 jährigen Beschuldigten Mathias G. ein von der Staatsanwaltschaft Rostock erwirkter Haftbefehl des Amtsgerichts Rostock vollstreckt. Der Haftbefehl ist gestützt auf die Vorwürfe des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Zuhälterei, der Vergewaltigung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Bereits am gestrigen Tage wurden zwei Mitglieder der "Brigade 81", einem Supportergruppierung des Hells Angels MC Rostock, während eines Rauschgiftgeschäftes festgenommen und durchsucht.  In diesem Zusammenhang wurden weitere Durchsuchungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft Rostock vollstreckt.  Bei den Beschuldigten wurden neben Marihuana und Amphetamine,  einige Waffen gefunden und beschlagnahmt. In den durchsuchten Objekten befanden sich weiter Betäubungsmittel, Waffen und Dealerutensilien.

Die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern sehen den Einsatz als erfolgreich an. Die Ergebnisse tragen zur Aufklärung der in diesem Ermittlungsverfahren verfolgten Tatvorwürfe bei und bilden die Grundlage für weitergehende Ermittlungen.

Zum Hintergrund:

Es gibt bundesweit zahlreiche Motorradclubs, deren Mitglieder gesellschaftlich fest integriert sind. Lediglich ein kleiner Prozentsatz unter ihnen handelt gesetzwidrig und erkennt die Regeln der Gesellschaft nicht an. Sie nennen sich selbst "Outlaws" und tragen nach außen eine entsprechende Symbolik auf ihren Clubwesten. Derartige Motorradclubs haben sich auch in Mecklenburg-Vorpommern ausgebreitet.

Seit dem Auftreten der Rockergruppierungen in Mecklenburg-Vorpommern werden regelmäßig Ermittlungsverfahren, zum Beispiel wegen illegalem Handel mit Betäubungsmitteln, illegalem Waffenbesitz und -handel, Delikten im Bereich der Rotlichtkriminalität sowie Erpressungen geführt.

Allein im Jahr 2011 wurden in Mecklenburg-Vorpommern bislang über 50 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Rockerkriminalität eröffnet.

Zwangsprostituierte Frauen wissen oft nicht, an wen sie sich wenden sollen.

Eine Anlaufstelle neben der Polizei ist die Fachberatungsstelle für Opfer von Zwangsprostitution und Frauenhandel. Das Ziel der Beratungsstelle "Rat für Opfer von Zwangsprostitution" (kurz "ZORA") ist es, dass in Mecklenburg-Vorpommern Frauen und Mädchen, die von Zwangsprostitution und Menschenhandel betroffen sind, die Möglichkeit von Beratung, Betreuung und Unterstützung erhalten.

ZORA - Rat für Opfer von Zwangsprostitution

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