POL-NB: Nach Feier schwer verunglückt - Promillegrenzen gelten auch für E-Scooter

Nr.6363759  | 02.10.2026  | PP NB  | Polizeipräsidium Neubrandenburg

Jarmen (ots) -

Am Donnerstagabend (01.10.2026) gegen 19:20 Uhr kam es in der Schützenstraße in Jarmen zu einem Verkehrsunfall, bei dem sich ein E-Scooter-Fahrer schwere Verletzungen zuzog.

Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr ein 48-jähriger Deutscher im Anschluss an eine Feierlichkeit den Gehweg der Schützenstraße in Richtung Dr.-Georg-Kohnert-Straße in Jarmen. Als er mit seinem Elektro-Scooter vom Gehweg auf die Fahrbahn herunterfuhr, soll er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ins Schleudern gekommen sein. In weiterer Folge kollidierte er mit einem am Straßenrand geparkten PKW Volvo.

Durch den anschließenden Sturz zog sich der 48-Jährige schwere Verletzungen zu. Nach der Erstversorgung durch Rettungskräfte vor Ort wurde er zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Während der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der 48-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol und anderer berauschender Mittel das Fahrzeug geführt haben soll.

Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt.

Bei dem Zusammenstoß entstand ein Gesamtsachschaden von rund 800 Euro. Davon entfallen etwa 750 Euro auf den beschädigten Volvo und rund 50 Euro auf den E-Scooter.

Gegen den 48-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- und Rauschmitteleinfluss eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge dieselben Promillegrenzen gelten wie für Kraftfahrzeuge. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln mit einem E-Scooter fährt, begeht, wenn er unter 21 Jahre alt ist oder sich in der Probezeit befindet, bereits ab 0,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall eine Straftat. Neben erheblichen Geldstrafen droht hierbei auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizei appelliert daher, im Zweifel stets alternative Beförderungsmittel zu nutzen oder zu Fuß zu gehen. Da keine Helmpflicht für E-Scooter besteht, kann es zudem zu schweren Unfällen kommen. Daher auch die Aufforderung: Helme können Leben retten!

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