POL-NB: E-Scooter und Alkohol: Polizei sensibilisiert für unterschätzte Gefahren

Nr.6358785  | 25.09.2026  | PP NB  | Polizeipräsidium Neubrandenburg

Stralsund/Bergen (ots) -

Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Beamte des Polizeihauptreviers Bergen am Donnerstagabend, dem 24. September 2026, gegen 20:45 Uhr eine E-Scooter-Fahrerin im Bereich Bergen.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die 16-jährige deutsche Jugendliche unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,8 Promille.

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren gilt im Straßenverkehr ein absolutes Alkoholverbot, die sogenannte 0,0-Promille-Grenze. Die Jugendliche muss sich daher wegen des Verstoßes gemäß § 24c des Straßenverkehrsgesetzes verantworten.

Den Fall nimmt die Polizei zum Anlass, auf die besonderen rechtlichen und tatsächlichen Gefahren im Zusammenhang mit E-Scootern hinzuweisen. Denn: Ein E-Scooter ist rechtlich kein Fahrrad und auch kein gewöhnlicher Tretroller, sondern ein Kraftfahrzeug. Für das Führen gelten deshalb unter anderem die entsprechenden Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes.

Gerade für junge Fahrerinnen und Fahrer kann ein Verstoß zudem über das aktuelle Verkehrsgeschehen hinaus Folgen haben. Verstöße gegen die für Fahranfänger und unter 21-Jährige geltenden Alkoholvorschriften können sich auf das Fahrerlaubnisrecht und damit auch auf die spätere Erteilung einer Fahrerlaubnis auswirken.

65 Verkehrsunfälle mit E-Scootern seit 2022
Wie relevant das Thema ist, zeigen auch die Verkehrsunfallzahlen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Seit 2022 registrierte die Polizei insgesamt 65 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern.
Bei 40 dieser Unfälle wurden Personen leicht verletzt, sieben Personen erlitten schwere Verletzungen. Bei einem Verkehrsunfall kam ein E-Scooter-Fahrer ums Leben.

Auch jüngere Verkehrsteilnehmer sind in den Unfallzahlen deutlich vertreten: Bei 27 der insgesamt 65 Unfälle war eine beteiligte Person unter 20 Jahre alt.

Alkohol und andere berauschende Mittel spielten ebenfalls eine Rolle. Zehn der registrierten E-Scooter-Unfälle ereigneten sich unter Alkoholeinfluss, vier weitere unter dem Einfluss von Rauschmitteln.

Die Polizei appelliert deshalb insbesondere an junge E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer, die Fahrzeuge nicht als "Spielzeug" oder als verlängerten Tretroller zu betrachten. E-Scooter nehmen am öffentlichen Straßenverkehr teil und können insbesondere bei höherer Geschwindigkeit oder in Verbindung mit Alkohol zu schweren Verkehrsunfällen führen.

Wer einen E-Scooter fährt, ist Verkehrsteilnehmer - und trägt damit Verantwortung für sich und andere. Alkohol und Drogen haben dabei nichts am Lenker verloren.

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