POL-HRO: Tatverdächtiger nach Ladendiebstahl in Untersuchungshaft

Nr.6354228  | 17.09.2026  | PP HRO  | Polizeipräsidium Rostock

Schwerin (ots) -

Nach einem Ladendiebstahl am vergangenen Samstag hat die Polizei in Schwerin umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Gegen einen 33-jährigen algerischen Staatsangehörigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin am Sonntag durch das Amtsgericht Schwerin Haftbefehl erlassen. Der Mann befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Gegen einen weiteren 46-jährigen algerischen Staatsangehörigen wird wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt.

Am Nachmittag des 12.09.2026 beobachtete ein, in seiner Freizeit befindlicher, Ladendetektiv den 33-Jährigen dabei, wie dieser in einem Geschäft in der Schweriner Innenstadt Oberbekleidung im Gesamtwert von rund 450 Euro entwendete. Der Ladendetektiv nahm die Verfolgung des Tatverdächtigen auf und informierte gleichzeitig die Polizei.

Die Nacheile führte bis zu einem nahegelegenen Lagerraum eines Imbisses. Dort konnten die zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeibeamten den 33-Jährigen sowie einen weiteren 46-jährigen Mann antreffen. Bei dem Tatverdächtigen wurde die zuvor entwendete Bekleidung aufgefunden.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Tatverdächtigen sowie des Lagerraumes stellten die Beamten weitere Gegenstände sicher, die mutmaßlich aus Diebstahlshandlungen stammen. Darunter befanden sich unter anderem Bekleidung und Schuhe, Kinderbekleidung, ein Kinderfahrrad sowie diverse elektrische Bart- und Haarschneidemaschinen und elektrische Zahnbürsten. Der Gesamtwert der sichergestellten Gegenstände wird derzeit auf rund 1.700 Euro geschätzt.

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen erhärtete sich der Verdacht der Hehlerei gegen den 46-jährigen Mann. Der 33-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin erließ das Amtsgericht Schwerin Haftbefehl. Der Tatverdächtige ist bereits wegen Eigentumsdelikten vorbestraft und wurde erst im Juli 2026 aus der Haft entlassen.

Ein Teil des sichergestellten Diebesgutes konnte bereits einzelnen Geschäften zugeordnet und an diese zurückgegeben werden. Die Ermittlungen zur Herkunft der noch nicht zugeordneten Gegenstände dauern an.

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