POL-NB: Betrugsmaschen mit vermeintlichen Kryptowährungsguthaben und falschen BKA-Mitarbeitern - Polizei warnt vor Telefonbetrügern
Halbinsel Fischland-Darß-Zingst (ots) -
Gleich zwei Fälle von Telefonbetrug sind der Polizei am gestrigen Tag bekannt geworden. In beiden Fällen gelang es den bislang unbekannten Tätern, ihre Opfer zur Überweisung von Geld zu bewegen. Die Geschädigten wohnen auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. Die Polizei hat in beiden Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen.
Im ersten Fall meldete sich ein 89-jähriger Hinweisgeber bei der Polizei. Zuvor hatte er einen Anruf von bislang unbekannten Tätern erhalten. Diese teilten ihm mit, dass sich auf einem vermeintlichen Kryptowährungskonto ein Sparguthaben in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro befinde. Das Geld könne ihm ausgezahlt werden, allerdings müsse er zuvor Gebühren in Höhe von fast 2.000 Euro entrichten.
Der 89-Jährige schenkte den Angaben Glauben und überwies die geforderte Summe. Erst im weiteren Verlauf stellte er fest, dass es sich um eine Betrugsmasche handelte.
In einem zweiten Fall gaben sich die Täter am Telefon als vermeintliche Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) aus. Dem 47-jährigen Geschädigten wurde mitgeteilt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen angeblichen Lottobetruges anhängig sei. Um weitere Maßnahmen zu verhindern, sollte er einen Betrag von knapp 5.000 Euro überweisen.
Aus Angst vor den angedrohten Konsequenzen kam der Geschädigte der Aufforderung nach und überwies die geforderte Summe. Anschließend meldeten sich die falschen BKA-Mitarbeiter erneut bei ihm und forderten nochmals knapp 5.000 Euro. Mit der erneuten Zahlung könne die Fahndung nach ihm gelöscht werden, so die Täter. Auch diesen Betrag überwies der Geschädigte.
Damit entstand in diesem Fall ein finanzieller Schaden von knapp 10.000 Euro. Die Polizei ermittelt auch hier wegen des Verdachts des Betruges.
Polizei warnt vor Telefonbetrug
Die Polizei weist darauf hin: Polizeibeamte, Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes oder anderer Behörden fordern Bürgerinnen und Bürger nicht telefonisch zur Überweisung von Geld auf. Ebenso werden keine Gebühren verlangt, damit angebliche Fahndungsmaßnahmen eingestellt oder Verfahren gelöscht werden.
Auch bei angeblichen Gewinnen oder Guthaben gilt: Wer Geld erhalten soll, muss dafür nicht vorab hohe Gebühren oder sonstige Zahlungen leisten. Die Täter bauen häufig gezielt Druck und Angst auf oder versprechen hohe Geldbeträge, um ihre Opfer zu unüberlegten Überweisungen zu bewegen.
Die Polizei rät:
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und beenden
Sie das Gespräch im Zweifel.
- Überweisen Sie kein Geld, wenn Sie von unbekannten Personen
telefonisch dazu aufgefordert werden.
- Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten, Kontodaten oder
Zugangsdaten preis.
- Lassen Sie sich nicht von einer angezeigten Telefonnummer
täuschen, diese kann manipuliert sein.
- Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich selbstständig an die
zuständige Behörde oder Polizei. Nutzen Sie hierfür keine
Telefonnummer, die Ihnen der Anrufer genannt hat.
- Sprechen Sie insbesondere mit älteren Angehörigen und Freunden
über diese Betrugsmaschen.
- Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, informieren Sie umgehend
Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei appelliert: Bei einem unerwarteten Anruf mit Geldforderungen, vermeintlichen Strafverfahren oder Versprechen über hohe Gewinne gilt: Auflegen, Ruhe bewahren und die Angaben überprüfen.
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