POL-NB: Polizeiliches Fazit zu den Versammlungslagen am 23.08.2026 in Greifswald
Greifswald (ots) -
Am Sonntag, dem 23.08.2026 fand unter der Führung des Polizeihauptreviers Greifswald in der Zeit von 12:00 - 18:00 Uhr ein Polizeieinsatz zur Absicherung mehrerer Versammlungslagen in der Innenstadt von Greifswald statt.
Insgesamt wurden im Einsatzzeitraum drei angemeldete Versammlungen sowie eine aus dem Geschehen heraus entstandene Spontanversammlung begleitet. Die polizeilichen Maßnahmen dienten der Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sowie der Gewährung eines störungsfreien und friedlichen Ablaufs für alle Teilnehmenden.
Dabei kamen bei der ersten Versammlung ab 12:00 Uhr etwa 50 Personen anlässlich des 35. Jahrestages der Unabhängigkeit der Ukraine auf dem Greifswalder Fischmarkt zusammen. Die aus polizeilicher Sicht friedlich und kooperativ verlaufende Versammlung bewegte sich im Anschluss im Rahmen eines Aufzuges über die Lange Straße und die Wallanlagen zurück zum Fischmarkt.
Eine weitere angemeldete Veranstaltung fand ab 15:00 Uhr auf dem Markt statt. In der Spitze nahmen hieran rund 600 Personen teil.
Bereits ab 14:00 Uhr fand eine als Gegenversammlung zur Kundgabe auf dem Markt angemeldete Versammlung statt, an der in der Spitze ca. 200 Personen teilnahmen.
Nach dem Ende der Gegenversammlung um 15:00 Uhr bewegten sich ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Richtung der Versammlung auf dem Markt. Zur Vermeidung von Konfrontationen zwischen den unterschiedlichen Lagern errichteten die eingesetzten Polizeikräfte eine Polizeikette sowie eine Fahrzeugsperre.
Im Rahmen der versammlungsfreundlichen Linie der Polizei wurde dieser Personengruppe, von in der Spitze rund 120 Personen, nach Lautsprecherdurchsagen und in Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort, eine Spontanversammlung unter Formulierung entsprechender Auflagen gestattet.
Gegen 16:00 Uhr schlossen die Einsatzkräfte eine Einzelperson, eine 37-jährige Deutsche, wegen des wiederholten Verstoßes gegen die erteilten Versammlungsauflagen von der Spontanversammlung aus und sprachen gegen sie einen Platzverweis aus. Da die Person diesem Platzverweis nicht nachkam, setzten Polizeibeamte die Maßnahme unter Anwendung unmittelbaren Zwanges durch. Wegen des anhaltend unkooperativen Verhaltens wurde die 37-Jährige zur Verhinderung weiterer Störungen ins Unterbindungsgewahrsam zum Polizeihauptrevier Greifswald verbracht, wo sie nach Beendigung der Versammlungslage wieder aus der polizeilichen Maßnahme entlassen wurde. Gegen die 37-Jährige wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Neben dieser Ermittlungsverfahren wurde zudem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Straßen- und Wegegesetz M-V im Zusammenhang mit einer unzulässige Plakatierung im Bereich des Marktes gegen Unbekannt gefertigt.
Abschließend lässt sich aus polizeilicher Sicht ein positives Fazit zur Gesamteinsatzlage ziehen. Der weit überwiegende Großteil der Versammlungen verlief friedlich. Durch die vor Ort eingesetzten Polizeikräfte konnte ein störungsfreier Ablauf der Versammlungen in der Greifswalder Innenstadt zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden.
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