POL-NB: Radfahrer mit 3,38 Promille aus dem Verkehr gezogen
Torgelow (ots) -
Am Mittwochabend (22.07.2026) stellten Beamte des Polizeireviers Ueckermünde während ihrer Streifentätigkeit einen erheblich alkoholisierten Radfahrer in Torgelow fest.
Gegen 20:40 Uhr fiel den Polizisten in der Karlsfelder Straße ein Radfahrer auf, der sein Fahrrad in deutlichen Schlangenlinien steuerte. Über eine Strecke von rund 100 Metern fuhr der Mann immer wieder von links nach rechts. Etwa 50 Meter vor dem Streifenwagen wechselte er zudem unvermittelt von der Fahrbahn auf den Gehweg.
Die Beamten unterzogen den Mann daraufhin einer Verkehrskontrolle. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,38 Promille.
In der Folge wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt und dem 37-jährigen Deutschen wurde die Weiterfahrt ausdrücklich untersagt. Zudem wurde die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Alkohol im Straßenverkehr - auch auf dem Fahrrad eine Gefahr darstellt.
Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen, dass die Regelungen bezüglich Alkohol im Straßenverkehr keineswegs nur für Kraftfahrzeuge gelten. Daher gilt:
- Absolute Fahruntüchtigkeit: Wer ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad
erwischt wird, begeht eine Straftat und kann mit einer
Geldstrafe sowie Punkten in Flensburg rechnen.
- Relative Fahruntüchtigkeit: Bereits ab 0,3 Promille macht man
sich strafbar, wenn zusätzlich alkoholbedingte
Ausfallerscheinungen vorliegen.
Lassen Sie das Rad nach dem Konsum von Alkohol stehen - für Ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.
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