LWSPA M-V: Schwimmer im Fahrwasser des Hafens Ueckermünde

Nr.6304423  | 29.06.2026  | LWSPA M-V  | Landeswasserschutzpolizeiamt M-V

Ueckermünde (ots) -

Am vergangenen Wochenende musste die Wasserschutzpolizei mehrfach Personen aus dem Fahrwasser des Ueckermünder Hafens verweisen.

Am Samstag und Sonntag (27. und 28.06.2026) stellte die Wasserschutzpolizei insgesamt drei männliche Personen fest, die im Fahrwasser des Ueckermünder Hafens schwammen und sich so einer unkalkulierbaren Gefahr aussetzten.

Nach der Hafennutzungsordnung des öffentlichen Bereiches des Seebades Ueckermünde ist dort das Baden aus Sicherheitsgründen verboten.
Bei den heißen Temperaturen ist verständlich, dass man Abkühlung sucht. Allerdings sollte die Abkühlung durch Baden oder Schwimmen dort gesucht werden, wo es auch erlaubt ist.
Insbesondere in den Hafengebieten in Mecklenburg-Vorpommern ist das Baden und Schwimmen in den meisten Fällen nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Genaueres regeln die hafenrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HafVO MV) sowie die Hafennutzungsordnungen der zuständigen Kommunen.
Das Verbot dient dem Schutz der potentiellen Badegäste und der Sicherheit des Schiffsverkehrs.

Der Appell lautet deshalb:

Nutzen Sie für eine sichere Abkühlung ausschließlich sichere Badestellen. Informieren Sie sich als Bootsführer oder Skipper bei den Kommunen über die entsprechenden Regelungen.

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