POL-NB: Verkehrsunfälle auf der L 21 - Ermittlungen wegen Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung
L21 (LK V-R) (ots) -
Am Montag, dem 15.06.2026, ereigneten sich auf der Landesstraße 21 im Landkreis Vorpommern-Rügen zwei Verkehrsunfälle, bei denen die Polizei jeweils Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet hat.
Gegen 11:30 Uhr kam es zwischen den Ortschaften Klockenhagen und Körkwitz zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Pkw. Nach ersten Erkenntnissen fuhr eine 65-jährige deutsche Fahrerin eines VW Golf auf den vorausfahrenden VW Golf einer 62-jährigen deutschen Fahrzeugführerin auf. Die 65-Jährige wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Die 62-Jährige blieb unverletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 4.000 Euro geschätzt.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass die 65-Jährige möglicherweise unter dem Einfluss von Medikamenten stand. Speziell geschulte Polizeibeamte überprüften die festgestellten körperlichen Auffälligkeiten. In der Folge wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung dauern an.
Ein weiterer Verkehrsunfall ereignete sich gegen 14:00 Uhr zwischen Dierhagen und Wustrow. Nach bisherigen Erkenntnissen kam ein 87-jähriger deutscher Fahrer eines Audi aus bislang nicht abschließend geklärter Ursache von der Fahrbahn ab und verunfallte alleinbeteiligt. Der Fahrzeugführer blieb nach derzeitigen Erkenntnissen unverletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 20.000 Euro geschätzt.
Während der Unfallaufnahme ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass Sekundenschlaf ursächlich für den Verkehrsunfall gewesen sein könnte. Auch in diesem Fall leitete die Polizei Ermittlungen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung ein. Der Führerschein des 87-Jährigen wurde beschlagnahmt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass körperliche Mängel, gesundheitliche Einschränkungen, Übermüdung oder die beeinträchtigende Wirkung von Medikamenten erhebliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben können. Wer trotz entsprechender Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Neben schwerwiegenden Verkehrsunfällen können solche Verstöße strafrechtliche Konsequenzen sowie den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
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