POL-HRO: Alkoholisierter Fahrzeugführer verursacht schwerwiegenden Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten bei Güstrow

Nr.6248473  | 02.04.2026  | PP HRO  | Polizeipräsidium Rostock

Güstrow/Landkreis Rostock (ots) -

Am Mittwochabend ereignete sich gegen 18:30 Uhr in der Nähe von Lüssow bei Güstrow ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Laut der Polizei vorliegenden Erkenntnissen befuhr eine 42-Jährige Frau mit ihrem Hyundai die L14 aus Strenz kommend in Fahrtrichtung Lüssow. Etwa 200 Meter vor dem Ortseingang Lüssow bemerkte die Fahrzeugführerin einen Fahrradfahrer, der nach einem Sturz im rechten Straßengraben lag. Um dem 74 Jahre alten Mann zu helfen, stoppte sie ihr Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand und schaltete das Warnblinklicht ein.

Zeitgleich befuhr ein 32-jähriger Georgier mit seinem VW die L14 im Nachfolgeverkehr, übersah den haltenden Hyundai und kollidierte mit diesem. Durch den Zusammenstoß der Fahrzeuge wurde die 42-Jährige schwer und ihr ebenfalls im Fahrzeug befindlicher 9-jähriger Sohn leicht verletzt.

Zudem wurden auch der 32-jährige Unfallverursacher, dessen 34-jährige Beifahrerin und drei Kleinkinder im Alter von 5 Monaten, 3 und 6 Jahren leicht verletzt.

Aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen musste die 42-Jährige mit einem Rettungshubschrauber in eine Rostocker Klinik geflogen werden. Alle weiteren Verletzten wurden für die weitere medizinische Versorgung ebenso in umliegenden Krankenhäuser nach Güstrow und Rostock verbracht.

Der Radfahrer erlitt durch seinen vorherigen Sturz leichte Verletzungen und wurde in das KMG Klinikum nach Güstrow eingeliefert.

Während der Verkehrsunfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizisten fest, dass der Unfallverursacher unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. So wies der 32-Jährige einen Atemalkoholwert von 1,86 Promille auf. Auch eine Beeinflussung durch weitere Substanzen konnte vor Ort nicht ausgeschlossen werden. Im weiteren Verlauf wurde demzufolge eine Blutprobenentnahme bei dem Georgier durchgeführt. Zudem war der Mann nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis.

Zur Klärung des genauen Unfallgeschehens wurde ein Sachverständiger der DEKRA am Unfallort hinzugezogen.

Beide Fahrzeuge wurden durch den Zusammenstoß so schwer beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Die L14 war in dem Bereich während der polizeilichen Maßnahmen teilweise gesperrt. Gegen 22 Uhr konnte die Fahrbahn wieder vollständig freigegeben werden. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 20.000 Euro geschätzt.

Sofern noch nicht zuvor genannt, handelte es sich bei den Insassen des VWs um georgische Staatsangehörige. Bei allen anderen Unfallbeteiligten handelt es sich um Deutsche.

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