POL-HRO: 1,74 Promille auf E-Scooter: Polizei stellt zahlreiche Verstöße im Landkreis Ludwigslust-Parchim fest
Parchim/LK LWL-PCH (ots) -
Ein aktueller Vorfall auf der B191 bei Parchim wird zum Anlass genommen, auf diese Thematik aufmerksam zu machen. Gestern kam es dort gegen 17:40 Uhr zu einem Einsatz mit einem E-Scooter-Fahrer, der mit 1,74 Promille unterwegs war. Der Mann musste von den Einsatzkräften gestoppt werden, gegen ihn wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Dieser Vorfall reiht sich in eine Serie von Verstößen ein, die die Polizei im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern registriert hat. Zwischen Dezember des vergangenen Jahres und heute wurden 25 polizeilich relevante Sachverhalte festgestellt; in einzelnen Fällen lagen mehrere Verstöße gleichzeitig vor.
In 15 Fällen wurden E-Scooter ohne den erforderlichen Versicherungsschutz geführt. Zudem stellten die Einsatzkräfte in 12 Fällen fest, dass Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln standen. In zwei Fällen verfügten die Fahrer nicht über die notwendige Fahrerlaubnis, da es sich um erlaubnispflichtige Elektrokleinstfahrzeuge handelte. Ein E-Scooter wurde nach einem vorangegangenen Diebstahl durch die Polizei aufgegriffen und sichergestellt. In allen Fällen leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein.
E-Scooter zählen zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Wichtig zu wissen für alle Fahrerinnen und Fahrer:
- gültiges Versicherungskennzeichen
- Mindestalter beträgt 14 Jahre
- Mofa-Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis ist grundsätzlich
nicht erforderlich - Ausnahmen bei leistungsstärkeren
Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 20 km/h aufweist
- es gelten die Promillegrenzen wie im Straßenverkehr für
Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw)
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere ist die Mitnahme weiterer Personen unzulässig. E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen und - sofern solche nicht vorhanden sind - auf der Fahrbahn geführt werden.
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