POL-HRO: Ergebnis der Durchsuchungsmaßnahmen im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow am 06.11.2025

Nr.6153201  | 06.11.2025  | PP HRO  | Polizeipräsidium Rostock

Rostock (ots) -

Seit den frühen Morgenstunden haben Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Verfahren wegen der gewaltsamen Tötung des achtjährigen Fabian in Reimershagen und in Rum Kogel (beides Landkreis Rostock) stattgefunden. An diesen Maßnahmen waren ca. 120 Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern, der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei beteiligt. Geführt wurde der Einsatz von der erweiterten Mordkommission.

Ziel der Durchsuchungen war das Auffinden weiterer Bezugsgegenstände zur Aufklärung der Tat sowie die Überprüfung bereits getätigter Zeugenaussagen. Neben mehreren Gegenständen wurden auch drei Fahrzeuge sichergestellt.
Im Anschluss an die Durchsuchungen wurde eine weibliche Person festgenommen. Gegen diese hat das Amtsgericht Rostock auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes erlassen. Die Verdachtsgründe gegen diese Person ergeben sich aus einer Zusammenschau der bislang ermittelten Indiztatsachen.

Weitere Angaben zur Person und in welchem Verhältnis sie zum Opfer stand, werden nicht gemacht. Dabei wird berücksichtigt, dass alle Personen so lange als unschuldig gelten, bis ein Gericht endgültig über die Schuld in einem Urteil befunden hat. In Anbetracht der eher ländlichen Umgebung der Örtlichkeiten und der bereits erfolgten erheblichen Spekulationen in der Öffentlichkeit wird von weiteren identifizierenden Angaben Abstand genommen.

Die heutigen Maßnahmen stehen nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY...Ungelöst". Die Hinweisnummer 0800 5977268 ist weiterhin geschaltet.

Da die Ermittlungen nach wie vor andauern, können derzeit keine näheren Informationen zu den Ermittlungsergebnissen herausgegeben werden, ohne dabei den weiteren Ermittlungserfolg zu gefährden.
Weitere Mitteilungen zu den aktuellen Ermittlungen werden ausschließlich per schriftlicher Pressemitteilung an alle Pressevertreter erteilt.

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