POL-NB: Möglicher Pfandbetrug von über 1200 Euro
Waren (Müritz) (ots) -
Die Kriminalpolizei Waren ermittelt aktuell wegen des Verdachts des Betrugs mit Pfandflaschen und Pfandkisten gegen zwei Männer.
Ein 20- und ein 23-jähriger Syrer fielen Sonnabendnachmittag bei einem Einkaufsmarkt in der Teterower Straße in Waren mit ihren extrem hohen Mengen an Leergut mehreren Leuten auf. Die Männer hatten alles in einem Transporter mit Leipziger Kennzeichen. Sie luden am Ende Pfand im Wert von mehr als 400 Euro aus.
Als die Polizeibeamten eintrafen, konnten sich die beiden Männer nur mit Fotos von Dokumenten ausweisen, einen Führerschein hatten beide nicht. Während erster Ermittlungen vor Ort wurde klar, dass die beiden Männer mutmaßlich bereits am Freitagabend in dem Markt so viele Getränkekisten abgegeben haben, dass ein Wert von über 800 Euro erreicht wurde. Zudem gab es einen Hinweis darauf, dass einer der beiden Männer bereits wegen ähnlicher Fälle polizeibekannt ist - unter anderem auch in MV.
Der Transporter samt Leergut wurde sichergestellt, die beiden Männer wurden nach den weiteren polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Kripo ermittelt nun wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei sowie wegen Fahrens ohne Führerschein.
Mehrere weitere Bons anderer Märkte erhärteten den Verdacht der Polizeibeamten, dass die beiden Männer mit dem Transporter von Sachsen aus in den vergangenen Tagen an mehreren Märkten in verschiedenen Bundesländern gestoppt haben könnten, um Unmengen an Pfandgut abzugeben.
Die Polizei wendet sich in diesem Zusammenhang an Einkaufsmärkte sowohl in MV als auch in anderen Bundesländern: Wem in den vergangenen Tagen oder Wochen ebenfalls solche Pfandabgaben mit hohen Pfandsummen aufgefallen sind, wendet sich bitte an seine zuständige Polizeidienststelle.
Da der Verdacht nahe liegt, dass das Leergut von Diebstählen aus anderen Bundesländern stammen könnte, bittet die Polizei insbesondere Geschäfte, Gaststätten oder sonstige Betriebe, die größere Mengen an Leergut lagern, ihre Bestände auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sollte es dabei zu Auffälligkeiten kommen, sollten sich Betroffene ebenfalls an ihre zuständige Polizeidienststelle wenden.
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