POL-ANK: Unfallflucht - Warum ein Zettel nicht ausreicht
Greifswald (ots) -
Stellen Sie sich vor, Sie touchieren bei einem Parkmannöver ein anderes Fahrzeug, es entsteht ein Schaden an diesem und der Fahrer des zweiten Fahrzeuges ist nicht vor Ort.
Viele denken nun: "Ich schreibe einen Zettel mit meiner Telefonnummer und klemme diesen hinter den Scheibenwischer."
Ein solcher Sachverhalt ereignete sich in den vergangenen 24 Stunden in der Greifswalder Makarenkostraße. Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen habe die 70-jährige deutsche Fahrerin eines Pkw Toyota während eines Parkmannövers einen neben ihr parkenden Pkw Opel beschädigt. Durch den Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro.
Im Anschluss hinterließ die Rentnerin einen Zettel am beschädigten Fahrzeug. Mit diesem Vorgehen geht ein guter Wille einher, jedoch ist es in Deutschland so nicht erlaubt.
Ein solcher Zettel kann schnell wegfliegen, durchnässen oder übersehen werden. Dann stünde der Geschädigte mit dem beschädigten Fahrzeug da und sähe niemanden, der für den Schaden verantwortlich ist. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass die angegebenen Daten nicht richtig sind und der Geschädigte trotz eines Zettels keinen Verantwortlichen für den Schaden hat.
Daher stellt das Hinterlassen eines Zettels keine ausreichende Maßnahme dar, um eine Fahrerflucht nach § 142 StGB zu verhindern.
Dies bedeutet: Hinterlassen Sie lediglich einen Zettel begehen Sie eine Fahrerflucht und können sich strafbar machen.
Wie verhalten Sie sich im Falle eines Unfalles richtig?
- Warten Sie am Unfallort auf den Fahrer des anderen Wagens.
- Informieren Sie die Polizei, falls nach einer angemessenen
Wartezeit (je nach Schaden, Witterung, Umständen, etc.) niemand
erschienen ist.
So sind Sie auf der sicheren Seite, haben den Unfall gemeldet und Ihre Pflicht erfüllt.
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