LWSPA M-V: Kontrolle der Wasserschutzpolizei Schwerin - Alkoholisierter Rudergänger von Sportboot auf dem Ziegelinnensee festgestellt
Schwerin (ots) -
Während einer Streifenfahrt auf dem Ziegelinnensee kontrollierten Polizeibeamte der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin am vergangenen Samstagabend gegen 22.00 Uhr ein 7-m-Sportboot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass Bootsführer und Rudergänger alkoholisiert waren. Bei beiden Personen wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Der verantwortliche 35jährige Bootsführer wies einen Atemalkoholwert von 1,99 Promille auf und war augenscheinlich nicht mehr in der Lage, das Boot selbst zu steuern. Der 60jährige Rudergänger war ebenfalls alkoholisiert (Vortest: 0,66 Promille). Nach Durchführung einer Blutprobenentnahme wurde gegen den Bootsführer aus Schwerin eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im (Schiffs)Verkehr eingeleitet. Besonders negativ fiel den Beamten auf, dass auch ein fünfjähriges Kind an Bord war.
Der Bootsführer musste das Sportboot am Kontrollort (Anleger) belassen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Kind wurde der Mutter übergeben.
Hinweis:
Auch ein verantwortlicher Bootsführer, der das Schiff bzw. Boot nicht selbst lenkt, darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
Der Schiffsführer trägt die Verantwortung für das Fahrzeug, dessen Teilnahme am Verkehr, die technischen Abläufe sowie für die Sicherheit der Besatzung an Bord. Nach den geltenden rechtlichen Regelungen ist er als Schiffsführer weiter umfassend verantwortlich.
Die Wasserschutzpolizei weist mit Blick auf die bevorstehenden warmen Sommertage erneut und ausdrücklich darauf hin, dass die geltenden maritimen Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten sind.
Bootsführer und Wassersportler werden insbesondere aufgefordert:
- auf Alkohol- und Drogenkonsum zu verzichten
- die Wetterverhältnisse zu beachten
- sich mit dem Fahrtgebiet vertraut zu machen
- die relevanten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen
(z.B. Rettungswesten zu tragen).
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