"Rockerkriminalität" in Mecklenburg-Vorpommern
Landeskriminalamt
Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
12.02.2010
"Rockerkriminalität" in Mecklenburg-Vorpommern
Es gibt bundesweit zahlreiche Motorradclubs, deren Mitglieder gesellschaftlich fest integriert sind. Jedoch ein kleiner Prozentsatz unter ihnen handelt gesetzwidrig und erkennt die Regeln der Gesellschaft nicht an. Sie nennen sich selbst "Outlaws" und tragen nach außen eine entsprechende Symbolik auf ihren Clubwesten. Genau diese Motorradclubs haben sich auch in Mecklenburg-Vorpommern ausgebreitet.
So kam es in den letzten Jahren durch Neugründungen von diesen Rockergruppierungen zu einer flächendeckenden Präsenz in allen größeren Städten des Landes MV. Unter anderem sind
• Charter des Hells Angels MC in Rostock und Schwerin,
• Chapter des Bandidos MC in Stralsund, Neubrandenburg, Greifswald und Anklam und
• Chapter des Gremium MC in Schwerin und Neubrandenburg vorhanden.
Insgesamt gibt es derzeit ca. 20 Motorradclubs, die dazu gezählt werden, mit einer Gesamtmitgliederzahl von ca. 200.
Durch ihr martialisches Äußeres, ihre eigenen Clubregeln und ihre Abschottung nach Innen und Außen weisen diese Clubs subkulturelle Züge auf. Aussagen bei der Polizei und Kooperation mit Behörden sind die absoluten Ausnahmen. Externe sowie interne "Sanktionierungsmaßnahmen" sind geprägt durch Bedrohungen und massive Gewalthandlungen gegenüber Zeugen, Geschädigten, eigenen Mitgliedern wie auch gegnerischen Gruppierungen. Die polizeiliche Verfolgung von Straftaten, die durch Angehörige dieser Gruppierungen begangen werden, wird durch die strenge hierarchische Einbindung und interne Abschottung der handelnden Personen sowie der Vermengung von legalen und illegalen Geschäftszweigen und darüber hinaus durch die Unterstützung diverser Supporterclubs erheblich erschwert.
Seit dem Auftreten der Rockergruppierungen in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern werden regelmäßig Ermittlungsverfahren, z. B. wegen illegalem Handel mit Betäubungsmitteln, illegalem Waffenbesitz und –handel, Delikten im Bereich der Rotlichtkriminalität sowie Erpressungen geführt.
Exemplarisch werden für Mecklenburg-Vorpommern genannt:
• 2007: In einem Verfahren wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz werden zwei Mitglieder des MC Bandidos Neubrandenburg zu Freiheitstrafen verurteilt, die jeweils auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt werden.
• 2007: Sieben Mitglieder des MC Gremium Rostock überfallen am 24.02.07 in der Scandlines Arena/Rostock Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma. Sie werden zu Freiheits- bzw. Geldstrafen verurteilt.
• 2008: Drei Mitglieder der Hells Angels Rostock bzw. Red Devils Rostock begehen räuberischer Erpressungen/ gefährliche Körperverletzungen in Rostock und werden zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren 3 Monaten und 4 Jahren 3 Monaten verurteilt.
• 2009: 8 Personen werden in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg festgenommen, die dringend verdächtig sind den Schmuggel und den Absatz von Rauschgiften organisiert zu haben. Der Haupttäter und die Mittäter gehörten zum Teil dem zwischenzeitlich verbotenen MC Chicanos Barnim an bzw. agierten im Umfeld des MC. Im Vorwege dieser Maßnahme waren bei zwei Kurieren 10 Bodypacks Kokain bzw. 26 kg. Marihuana sichergestellt worden. Im Zuge weiterer Ermittlungen konnten zwei Maschinenpistolen sichergestellt werden.
• Im Jahre 2009 erfolgten aus verschiedenem Anlass in mehreren Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Hells Angels MC Rostock Durchsuchungen des Clubhauses und von Wohnobjekten an drei verschiedenen Tagen. Es konnten jeweils Hieb- und Stichwaffen sowie teils auch Schusswaffen und Sprengzünder sichergestellt werden.
Zurzeit liegen keine Hinweise auf eine aktuelle, konkrete Gefährdungslage in Mecklenburg-Vorpommern vor. Jedoch wird die Möglichkeit von Gewalttätigkeiten von Rockergruppierungen nicht ausgeschlossen. In einem derartigen Fall ist erfahrungsmäß mit dem Einsatz von Waffen einschließlich von Schusswaffen zu rechnen.
Das Landeskriminalamt MV hat sich diesen Herausforderung seit längerem gestellt und ein Konzept zur Bekämpfung der Rockerkriminalität gemeinsam mit den anderen Polizeibehörden des Landes umgesetzt. Dadurch kommt es beispielsweise zur
• zügigen und konzentrierten Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch spezialisierte Kriminalpolizeidienststellen,
• zu anlassbezogenen Kontrollmaßnahmen von Personen und Objekten und zu
• Gefährder- und Gefährdetenansprachen durch die Polizei.
Das LKA Mecklenburg-Vorpommern wird auch weiterhin die Aktivitäten der Rockergruppierungen intensiv beobachten und die rechtlichen Möglichkeiten zur Strafverfolgung ausschöpfen.
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
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V. i. S. d. P. Antje Wollenberg




