Soldaten auf Zeit

Es gelten hier auch die allgemeinen und persönlichen Einstellungsvoraussetzungen.

Für "Soldaten auf Zeit" der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt (gemäß § 7(6) Soldatenversorgungsgesetz) die in den Einstellungsvoraussetzungen für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern festgelegte Höchstaltersgrenze nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.

Sonderregelungen in Bezug auf das Auswahlverfahren gibt es nicht.