Ärztlicher Dienst der Polizei, Heilfürsorge

Von einem modernen polizeimedizinischen Versorgungssystem sind umfassende ärztliche, präventionsmedizinische, arbeitsmedizinische, sozialpsychologische und versicherungsmedizinische Betreuungsleistungen zu erbringen, um den besonderen körperlichen und seelischen Anforderungen, die an den Polizeivollzugsdienst gestellt werden, gerecht werden zu können.

Kontakt

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Leitender Medizinaldirektor Thomas Gründler
Leiter der Abteilung 4
Parkweg 12
19061 Schwerin
Telefon: 0385/59082-11

Dezernat 400 - Medizinische und sozialpsychologische Betreuung

Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 400 wird die Landespolizei polizeiärztlich und sozialpsychologisch betreut. Durch die Polizeiarztbereiche Schwerin, Rostock, Stralsund, Neubrandenburg, Anklam und Güstrow erfolgt die flächendeckende polizeiärztliche/polizeiamtsärztliche Versorgung.

Neben Bewerber- und Einstellungsuntersuchungen gehören alle laufbahnrechtlichen Untersuchungen, Begutachtungen der Dienstfähigkeit und Dienstunfallfolgen, die Sicherstellung von Veranstaltungen und Einsätzen der Landespolizei sowie die kurative Versorgung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Rahmen der Heilfürsorge zum Aufgabenspektrum.

Weitere Schwerpunkte sind die arbeitsmedizinische Betreuung der Dienststellen der Landespolizei. Hierzu gehört beispielsweise die Beratung bei der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung sowie bei der Beschaffung von Technik, Büromöbeln und anderen Ausrüstungsgegenständen oder die Mitwirkung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Der Sozialpsychologische Dienst ist Ansprechpartner in allen sozialpsychologischen Fragen, einschließlich der Suchtberatung.

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Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zusätzlich gehören dem Dezernat vier Fachkräfte für Arbeitssicherheit an, die hauptamtlich für die sicherheitstechnische Betreuung der Polizeibehörden und Einrichtungen zuständig sind.

Außerdem achtet die ebenso im Dezernat tätige und vom Ministerium für Inneres und Europa beauftragte Strahlenschutzbevollmächtigte auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen entsprechend der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung. Dies betrifft die Organisationseinheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums, die mit radioaktiven Stoffen (z. B. für die Überprüfung von Dosimetern in der Zentralwerkstatt Waffen und Gerät) und Röntgengeräten (z. B. für das Röntgen von Postsendungen in der zentralen Poststelle der Landesregierung) umgehen.

Dezernat 410 - Heilfürsorge

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Heilfürsorge

Heilfürsorge

Alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamten der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz haben Anspruch auf Heilfürsorge.

Die Gewährung der Heilfürsorge regelt sich nach der Polizeivollzugsbeamten- Heilfürsorgeverordnung M-V. Im Dezernat 410 werden alle Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Heilfürsorge bearbeitet. Dazu zählen die Bestimmung des Leistungsanspruchs oder -umfangs, die Vertragsgestaltung mit den Leistungsträgern, die Kontrolle der Leistungsgewährung, die Absicherung von Leistungen, die Bewirtschaftung der zugewiesenen Haushaltsmittel und die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten.

Kontakt

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Regierungsoberamtsrätin Gabriele Sperling
Heilfürsorge
Parkweg 12
19061 Schwerin
Telefon: 0385/59082-41 bis -45

Dezernat 420 - Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind für die sicherheitstechnische Betreuung der Polizeibehörden und Einrichtungen zuständig. Hierzu gehört gemäß Arbeitssicherheitsgesetz insbesondere die Fachberatung der Führungsebenen im Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.

Des Weiteren wird die Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch Begehungen von Arbeitsstätten und die Erarbeitung entsprechender Maßnahmenvorschläge angeboten. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten in sämtlichen Arbeitsschutzausschüssen der Behörden und Dienststellen mit.

Ziel des Arbeitsschutzes ist es, auf die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeit hinzuwirken.

Im Dezernat ist ebenfalls die vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern beauftragte Strahlenschutzbevollmächtigte tätig. Sie ist zuständig für die Einhaltung der Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung. Dies betrifft die Organisationseinheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums, die mit radioaktiven Stoffen (z. B. an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz MV und im Landeswasserschutzpolizeiamt MV) und Röntgengeräten (z. B. in der zentralen Poststelle der Landesregierung MV und im Munitionsbergungsdienst des LPBK MV) umgehen.