Fachgruppe 5
Polizeiliche Trainings
Die körperliche Leistungsfähigkeit des Polizeibeamten ist eine Grundlage für professionelles polizeiliches Handeln.
Im Unterrichtsfach „Polizeidienstkunde“ wird den Auszubildenden und Studierenden ein Überblick über Organisation und Dienstbetrieb der Polizei vermittelt.
Während der einzelnen Ausbildungs- und Studienabschnitte soll den jungen Polizeibeamten und -beamtinnen der Weg aufgezeigt werden, wie die in den Rechtsfächern vermittelten theoretischen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen sind.
Diese Verknüpfung theoretischen Grundwissens mit praktischen Übungen ist notwendig, um später die praktische Fallbearbeitung selbstständig durchführen zu können.
Die Physis der Auszubildenden und Studierenden wird im Fach Sport gefordert und gefördert. Die körperliche Belastbarkeit ist eine entscheidende Voraussetzung für die Polizistinnen und Polizisten des Landes.
Im Einsatzbezogenen Training wird den Auszubildenden und Studierenden eine professionelle Handlungskompetenz vermittelt, um sie in die Lage zu versetzen, dem Gesamtspektrum polizeilicher Aufgaben und den veränderten gesellschaftlichen Erwartungen gerecht zu werden.
In der Fortbildung werden diese Inhalte vertieft und weiterentwickelt. Spezielle und veränderte Anforderungen werden den entsprechenden Zielgruppen (z.B. der Wasserschutzpolizei) angepasst.