Laufbahngruppe 1
Ausbildung nach § 10 Polizeilaufbahnverordnung M-V
Um das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 – Polizeimeister/-in – zu erreichen, ist ein zweijähriger Vorbereitungsdienst an der FHöVPR abzuschließen. In dieser Ausbildung werden die Anwärter/-innen die tägliche Polizeiarbeit sowohl im Streifeneinzeldienst als auch in geschlossenen Einheiten vorbereitet.
Die Voraussetzungen für die Ausbildung finden Sie in den Einstellungsvoraussetzungen (Verknüpfung).
Durch ihre persönlichen Leistungen können die Absolventen über ihre weitere Zukunft und ihren dienstlichen Werdegang in der Landespolizei M-V mitentscheiden. Abhängig vom Bedarf der Landespolizei M-V und der persönlichen Eignung stehen den Beamten die Möglichkeiten des Dienstzweigwechsels zur Kriminalpolizei bzw. zur Wasserschutzpolizei bzw. eines Studiums für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 offen.
1. Abschnitt
- Basisausbildung (Grundlagen - Pflichtfächer, Theorie) mit Klausuren praktischen Leistungstests bzw. Prüfungen
2. Abschnitt
- Modulausbildung mit Modulprüfungen
- Grundpraktikum
- Berufspraktikum
- Fachtheorie mit mündlicher Laufbahnprüfung
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung wird in modularer Form durchgeführt und unterteilt sich in folgende Module bzw. Ausbildungseinheiten:
- Basisausbildung
- Modul 1 Verkehrsmaßnahmen 1 – Zulassung und Eignung von Personen zum Straßenverkehr
- Modul 2 Verkehrsmaßnahmen 2 – Die Zulassung von Fahrzeugen und die Verkehrsunfallaufnahme
- Modul 3 Polizeilicher Schwerpunkt – Bearbeiten von Eigentumsdelikten
- Modul 4 Polizeilicher Schwerpunkt – Bearbeiten von Gewaltdelikten
- Modul 5 Polizeiliche Einsatzbewältigung
- Modul 6 Einsatzbezogenes Training und Sport
- Grundpraktikum
- Berufspraktikum
Die in der Ausbildung erlangten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen in Form von Klausuren und praktischen Leistungstest bzw. Prüfungen nachgewiesen werden. Die Ausbildung schließt mit einer mündlichen Abschlussprüfung ab.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können die Polizeibeamten im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden.
Ausbildung nach § 10 Polizeilaufbahnverordnung M-V – Sportfördergruppe
Zur Förderung des Spitzensportes hat das Ministerium für Inneres und Sport seit 2010 Sportfördergruppen eingerichtet. In diesen können Spitzensportler ihre Ausbildung neben ihrem Leistungssport machen.
Um dies zu ermöglichen ist die Ausbildung auf vier Jahre aufgeteilt und wird auf die Trainings- und Wettkampfbedürfnisse weitestgehend abgestimmt.
Unterweisung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber nach § 11 Polizeilaufbahnverordnung
Unter gewissen Voraussetzungen werden durch das Ministerium für Inneres und Sport Bewerberinnen und Bewerber für die Unterweisung nach § 11 PolLaufbVO M-V zugelassen. Erforderlich ist der Abschluss einer Ausbildung, durch die die Bewerberinnen und Bewerber Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Landespolizei förderlich sind.