Allgemeinpolizeiliche Aufgaben
Der Tätigkeitsbereich der Wasserschutzpolizei umfasst die allgemeinpolizeilichen Aufgaben:
- auf den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns,
- auf der Hohen See bis zur Hoheitsgrenze,
- in den Häfen sowie auf den schiffbaren Wasserstraßen,
- auf den sonstigen Binnengewässern in Mecklenburg-Vorpommern
- an/auf Wasserbauten und Schleusen,
- an Kai- und Uferanlagen und anderen der Schifffahrt dienenden Anlagen (Lade- und Löschstellen, Slipanlagen
etc.),
- in Landschafts- und Naturschutzgebieten.
Die Wasserschutzpolizei ist grundsätzlich in gleicher Weise wie die Schutzpolizei zuständig für:
- Gefahrenermittlung und Gefahrenabwehr,
- Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Objekt- und Personenschutz,
- Amts- und Vollzugshilfe,
- Personen- und Sachfahndung.
Die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben:
ergeben sich aus den Gesetzen über die Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern.
Dazu zählen:
- Gefahren für den Schiffsverkehr ermitteln und Maßnahmen zu deren Abwehr treffen,
- von der Schifffahrt ausgehende Gefahren, einschließlich solcher für das Wasser zu ermitteln,
- Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften die der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienen,
insbesondere über das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besetzung und Bemannung, den Betrieb und die
Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge,
- die Schiffspapiere und die Befähigungsnachweise der Schiffsführer, -offiziere und -mannschaften, Floßführer,
Fährführer und Lotsen prüfen,
- Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter,
- Kontrolle auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften,
- Überprüfung vorgeschriebener Sicherheitszeugnisse, Erlaubnisse, Genehmigungen, Bescheinigungen, Tagebücher und
sonstige Nachweise,
- Überprüfung vorgeschriebener Sicherheitszeugnisse, Erlaubnisse, Genehmigungen, Bescheinigungen, Tagebücher und
sonstige Nachweise,
- Schiffsunfälle melden und Ermittlungen für ihre Untersuchung einleiten bzw. durchführen.
Weitere Schwerpunkte der wasserschutzpolizeilichen Arbeit sind:
- Bearbeitung von Schiffsunfällen,
- Hilfeleistung bei Unfällen auf See,
- Feststellung von Verstößen gegen fischerei- und zollrechtliche Bestimmungen,
- Feststellung von Verstößen gegen Bestimmungen, die sich aus Spezialgesetzen der Gefahrenabwehr ergeben,
- Personen- und Sachfahndung im Bereich der Schifffahrt,
- Ermittlung bei Sportbootunfällen einschließlich der sich daraus ergebenen Folgen (Körperverletzung, fahrlässige
Tötung),
- Ermittlungen bei nichttödlichen sonstigen Unfällen
- Überwachung der Sportschifffahrt,
- Überwachung von wassersportlichen Großveranstaltungen und Demonstrationen,
- Verfolgung von Gewässerverunreinigungen,
- Begleitung von Gas- und Öltankern,
- Gewässerüberwachungsflüge (in Zusammenarbeit mit der Polizeihubschrauberstaffel)
- Überwachung der Einhaltung von Befahrensregeln in Landschafts-, Fischereischutz- und Naturschutzgebieten,
- Überprüfung der gewerbsmäßigen Personenschifffahrt einschließlich der Bootsvermietungen, Überwachung der Einhaltung
von Jagd- und Fischereivorschriften.