Das Justitiariat wird von einem Juristen(in) geleitet, der/die diese Aufgabe in Personalunion mit dem Abteilungsleiter(in) 1 wahrnimmt. Das Justitiariat berät den Behördenleiter, vertritt das LPBK M-V in Rechtsangelegenheiten nach außen und begleitet die Fachabteilungen in Rechtsfragen. Darüber hinaus unterstützt es das Landeswasserschutzpolizeiamt und das Landesbereitschaftspolizeiamt bei Rechtsangelegenheiten, insbesondere bei der Prozessvorbereitung und -vertretung (soweit hier eine Befähigung zum Richteramt erforderlich ist).