Dem Innenministerium, als oberste Landesbehörde, sind die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg als regional zuständige untere Landesbehörden nachgeordnet. In den Polizeipräsidien und deren nachgeordneten Dienststellen werden alle polizeilichen Aufgaben zur Gewährleistung der inneren Sicherheit wahrgenommen, soweit sie nicht den anderen Behörden der Polizei obliegen.
Dazu gehören insbesondere die: