Im Zugangszeugnis zum Auswahlverfahren muß der Notendurchschnitt mindestens 3,0 betragen.
Im Fach Deutsch wird mindestens die Note 3 gefordert.
Im Zugangszeugnis zum Auswahlverfahren wird ein Notendurchschnitt von mindestens 3,2 oder 8 Punkten vorausgesetzt.
Im Fach Deutsch müssen mindestens 7 Punkte bzw. Note 3 erreicht sein. Alle im Zeugnis aufgeführten Deutschnoten werden berücksichtigt und die Prüfungsnoten im Fach Deutsch doppelt gewichtet.
Ausnahmen von diesen Regelungen sind möglich, wenn die Bewerberin/der Bewerber Fähigkeiten und Fertigkeiten nachweist, die auf eine besondere Eignung für den Polizeiberuf schließen lassen.