Direkt zum Inhalt, Accesskey 1, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 2

Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern



Besondere Zulassungskriterien (Numerus clausus)

Zulassung von Bewerbern für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt

Im Zugangszeugnis zum Auswahlverfahren muß der Notendurchschnitt mindestens 3,0 betragen.

Im Fach Deutsch wird mindestens die Note 3 gefordert.

 

Zulassung von Bewerbern für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt

Im Zugangszeugnis zum Auswahlverfahren wird ein Notendurchschnitt von mindestens 3,2 oder 8 Punkten vorausgesetzt.

Im Fach Deutsch müssen mindestens 7 Punkte bzw. Note 3 erreicht sein. Alle im Zeugnis aufgeführten Deutschnoten werden berücksichtigt und die Prüfungsnoten im Fach Deutsch doppelt gewichtet.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind möglich, wenn die Bewerberin/der Bewerber Fähigkeiten und Fertigkeiten nachweist, die auf eine besondere Eignung für den Polizeiberuf schließen lassen.

zurück

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut