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Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern



Auswahlverfahren

In der Vorauswahl werden die in den vorgenannten Punkten aufgezeigten Einstellungsvoraussetzungen durch den Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst und den polizeiärztlichen Dienst geprüft. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird zur Auswahlprüfung zugelassen.

Auswahlprüfung

Die Auswahlprüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Die Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse erfolgt durch ein Diktat (250 Wörter), in einer Zeit von 45 Minuten. Das Diktat entspricht den Anforderungen der Realschule (Klasse 10).
    Es muss mindestens die Note 4 (max. 10,5 Fehler) erreicht werden.
  • Der psychologische Leistungstest dient zur Erfassung der intellektuellen Fähigkeiten, die für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich sind.
    Es werden verbales, numerisches und figurales Denken sowie die Merkfähigkeit geprüft.
    Der psychologische Leistungstest ist mindestens mit der Note 3 (9 Punkte) zu absolvieren.
  • Die sportliche Leistungsfähigkeit wird in einem Sportleistungstest festgestellt.
  • Während der Auswahlprüfung wird zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit eine ärztliche Untersuchung nach den Bestimmungen der Polizeidienstvorschrift 300 durchgeführt. Die Untersuchung schließt mit einer ärztlichen Beurteilung, die "polizeidiensttauglich" oder "polizeidienstuntauglich" lautet, ab.
  • Zum Abschluss der Auswahlprüfung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt erscheinen die Bewerber zum Vorstellungsgespräch vor der Einstellungskommission.
    Die Bewerber sollen im Einzelgespräch allgemeine Kenntnisse, sprachliche und soziale Kompetenz nachweisen und ihre Erwartungen an den Polizeiberuf darlegen.
  • Zum Abschluss der Auswahlprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt erscheinen die Bewerber zu Vorstellungsgesprächen vor der Einstellungskommission.
    Die Bewerber sollen in einem Einzelgespräch u.a. analytische und kommunikative Fähigkeiten nachweisen und ihre Berufsvorstellungen präsentieren.
    In einer abschließenden Gruppendiskussion geht es insbesondere um den Nachweis von Kooperationsfähigkeit.

 

Wenn alle Abschnitte der Auswahlprüfung entsprechend den Leistungsanforderungen absolviert worden sind, werden die Bewerberinnen und Bewerber als geeignet angesehen. Die im Auswahlverfahren erreichten Ergebnisse begründen eine Gesamtnote, die in eine Rangliste einfließt.

Nach bestandener Auswahlprüfung wird auf Grundlage des § 7 des Beamtengstatusgesetzes ein Auskunftsverfahren durchgeführt. Dabei ist u. a. auf der Grundlage eines vorzulegenden Führungszeugnisses zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die einer Berufung in das Beamtenverhältnis bzw. einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehen.

Die besten Bewerberinnen und Bewerber werden, unter Berücksichtigung haushaltstechnischer Gesichtspunkte und des Personalbedarfs, als Polizeimeisteranwärter/-innen bzw. Polizeikommissaranwärter/-innen eingestellt.

Weiterführende Informationen

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Zusatzinformationen


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