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Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern



Der Vorbereitungsdienst / Regelstudienzeit dauert drei Jahre und schließt mit der interdisziplinär gestalteten Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ab. Mit erfolgreicher Verteidigung der zu erstellenden Bachelorarbeit wird der Abschluss als "Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst" erlangt.

Das Studium gliedert sich in:

  • Fachtheoretischer Studienabschnitt S I (8 Monate)
  • Grundpraktikum P I (3 Monate)
  • Fachtheoretischer Studienabschnitt S II (6 Monate)
  • Sachbearbeiterpraktikum P II (5 Monate)
  • Fachtheoretischer Studienabschnitt S III (9,5 Monate)
  • Führungspraktikum P III (4 Monate)
  • Fachtheoretischer Studienabschnitt S IV (0,5 Monate)

Ein Praxis-Modul P IV erstreckt sich parallel zu den Fachtheorie-Modulen über alle drei Jahre und beinhaltet die Fächer Sport, Einsatzbezogenes Training sowie Waffen- und Schießausbildung.

 

Studienbereiche/Studienfächer

Die Lehrveranstaltungen während der fachtheoretischen Studienzeiten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege sowie die Praktikumsabschnitte sind in folgende Module gegliedert.

Nummer Modulname Studienabschnitt
1 Polizei in Staat und Gesellschaft S I
2 Wissenschaftliche Grundlagen des Studiums S I
3 Grundlagen der Strafrechtspflege und der Kriminalitätskontrolle S I
4 Grundlagen des Rechts der Gefahrenabwehr S I
5 Grundlagen des polizeilichen Einsatzmanagements S I
6 Verkehrssicherheitsarbeit I S I
7 Kriminaltechnische Grundlagen der Beweisführung S I
8 Rechtliche und taktische Grundlagen der Ermittlungs- und Beweisführung I S II
9 Polizeiliches Einsatzmanagement I S II
10 Verkehrssicherheitsarbeit II S II
11 Dienstrecht und Mitarbeiterführung I S II
12 Rechtliche, taktische und kommunikative Grundlagen der Ermittlungs- und Beweisführung II S II
13/1-1 Organisation der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit auf örtlicher Ebene S III
13/2-1 Kriminalistische Analyseverfahren S III
13/2-2 Kriminalistische Untersuchung von Branddelikten S III
13/3-1 Zivilrecht für Polizeibeamte S III
13/4-1 Psychische Störungen und kriminelles Verhalten S III
14 Polizei in Europa S III
15 Polizeiliches Einsatzmanagement II S III
16 Besondere Kriminalitätserscheinungen I S III
17 Besondere Kriminalitätserscheinungen II S III
18 Dienstrecht und Mitarbeiterführung II S III
19/1-1 Polizeiliche Aufgaben in Zusammenhang mit familiärer/ häuslicher Gewalt S III
19/1-2 Stabsarbeit bei der Bewältigung von besonderen Lagen S III
19/2-1 Kriminalistische Untersuchung von Tötungs- und Sexualdelikten S III
19/2-2 Kriminalistische Bearbeitung von Straftaten im Bundeskriminalamt S III
19/2-3 Islamistischer Extremismus S III
19/2-4 Wirtschaftskriminalität S III
19/3-1 Computer- und Internetkriminalität S III
20 Bachelorarbeit S III
I Grundpraktikum P I
II a Sachbearbeitungspraktikum Schutzpolizei P II
II b Sachbearbeitungspraktikum Kriminalpolizei P II
III a Führungspraktikum Schutzpolizei P III
III b Führungspraktikum Kriminalpolizei P III
III c Führungspraktikum Bereitschaftspolizei P III
IV Studienbegleitendes Praxismodul S I, II, III

In den Modulen sind Lehrinhalte folgender Fachgebiete/Studienfächer enthalten:

  • Einsatzlehre (einschließlich praktische Einsatzlehre), Führungslehre, Verkehrslehre/Verkehrstechnik, Verkehrsrecht/Verkehrsstrafrecht, Gefahrgut und Umweltschutz, Sport/EinsatzbezogenesTraining/Waffen- und Schießausbildung
  • Kriminalistik, Kriminologie, Kriminaltechnik, Gerichtsmedizin, Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht/Polizei- und Ordnungsrecht, Eingriffsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes, Strafverfahrensrecht/Bußgeldverfahrensrecht, Strafrecht/Strafnebenrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht, Privatrecht, Umweltrecht
  • Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung (einschl. Volkswirtschaftslehre und öffentliche Finanzwirtschaft), Soziologie, Psychologie, Pädagogik/Didaktik, Politikwissenschaften, Ethik, Kommunikations- und Stressbewältigungstraining
  • Juristische Methodenlehre, Methodik und Technik des wissenschaftlichen Arbeitens, Vortrags-, Verhandlungs- und Diskussionstechnik, polizeiliches Informations- und Kommunikationswesen, Fremdsprachen, sonstiges (Seminare, Projekte, Übungen, Exkursionen u. a.)

Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung (schriftlich, mündlich oder praktisch) ab. Das Bestehen der Modulprüfungen ist Voraussetzung für den Erwerb der zugeordneten Leistungspunkte nach dem Euopean Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) in dem jeweiligen Modul. Jede Modulprüfung ist Bestandteil der Bachelor- bzw. Laufbahn(abschluss)prüfung. Während der Studienzeit ist eine Bachelorarbeit zu schreiben die in Form einer Einzelprüfung vor einem Bachelorausschuss verteidigt werden muss. Die abschließende und interdisziplinär gestaltete mündliche Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ist keinem Modul konkret zugeordnet.


Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums können die Polizeibeamten im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden.
Durch ihre persönlichen Leistungen können diese über ihre weitere Zukunft und dienstlichen Werdegang in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mitentscheiden.
Die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten sind für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gleich.
Abhängig vom Bedarf der Landespolizei und der persönlichen Eignung stehen den Beamten die Möglichkeiten der Weiterqualifizierung, z.B. für die Dienstzweige der Kriminalpolizei bzw. der Wasserschutzpolizei oder einer Folgeausbildung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) offen.


Aufstieg von Beamten der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt

Wer die Chance zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt nutzen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Abschluss der Laufbahnprüfung für seine bisherige Laufbahn mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden, (Der Innenminister kann Ausnahmen zulassen.)

  • erfolgreicher Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit (3 Jahre)
  • mindestens vier Jahre Polizeidienst, nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (möglichst in verschiedenen Behörden zum Erwerb der polizeilichen Verwendungsbreite)
  • Höchstalter 40 Jahre (Der Innenminister kann Ausnahmen zulassen.)
  • Nachweis der Eignung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt im Auswahlverfahren
  • Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand


Die Beamten werden in einem Vorbereitungsdienst in der Aufgaben der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt eingeführt. Dieser gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte von je einem Jahr. Der zweite Ausbildungsabschnitt wird an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster (Masterstudiengang "Public Administration - Police Management") durchgeführt.

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Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut